Fotografie, Film und Fernsehen

Das Prinzip der Lochkamera, auch "Camera obscura" (lat., zu deutsch "dunkle Kammer") genannt, war schon im 11. Jahrhundert dem arabischen Physiker Ibn Al-Haitham bekannt. Die Lochkamera ist ein lichtdichter, innen geschwärzter Kasten mit einem winzigen Loch in der Vorderwand und einer transparenten Rückwand. Auf der Kamerarückwand entsteht ein umgekehrtes, seitenvertauschtes Abbild der sich vor der Lochkamera befindenden Objekte. Im Jahr 1589 erzielte Della Porta hellere Abbilder durch die Verwendung einer Sammellinse anstelle des winzigen Lochs (vgl. Brockhaus, Bd. 4, S. 297).

Der erste Projektionsapparat ging als "Laterna Magica" (lat., zu deutsch "Zauberlaterne") in die Mediengeschichte ein. Er wurde von Kircher entwickelt und im Jahr 1646 beschrieben (vgl. dtv-Brockhaus-Lexikon, Bd. 10, S. 283).

Die Lichtempfindlichkeit der Silbersalze entdeckte Schulze im Jahr 1727 (vgl. dtv-Brockhaus-Lexikon, Bd. 14, S. 122 f.). Mit dem Ersetzen der Lochbildkamera-Mattscheibe durch lichtempfindliches Aufnahmematerial war die moderne Fotokamera geboren. Im Jahr 1826 gelang Niepce als Erstem eine fotografische (gr. photos = Licht und gr. graphein = schreiben) Aufnahme nach einer achtstündigen Belichtungszeit auf einer asphaltbeschichteten Zinnplatte. 1837 schuf Daguerre das erste praktikable fotografische Verfahren durch Nutzung von Jodsilberplatten. Talbot entwickelte ein Negativ-Positiv-Verfahren mit Papier als Schichtträger. Dieses Verfahren wurde 1841 patentiert und zum Wegbereiter der Fotografie als Massenmedium (vgl. Uka, S. 225 f.). 1851 beschrieb Archer das "nasse Kollodiumverfahren" zur Herstellung von Negativen auf der Basis von halogenidbeschichteten Glasplatten. 1871 gelang Maddox die Entwicklung einer Trockenplatte mit einer Bromsilber-Gelatine-Schicht. Ab 1878 standen fabrikmäßig hergestellte Silberbromid-Gelatine-Trockenplatten zur Verfügung. Seit 1887 wurden Cellulosenitrat-Rollfilme hergestellt, die ab 1888 in der kastenförmigen Kodak-Rollfilmkamera Einsatz fanden.

Kleinbildkameras ("Leica") setzten sich in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts durch (vgl. dtv-Brockhaus-Lexikon, Bd. 14, S. 122 f.). 1947 entwickelte Land das Verfahren für die Sofortbild-Fotografie (vgl. Polaroid). Seit Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts bieten japanische Firmen digitale Kameras an, die nicht mehr foto-chemisches Trägermaterial belichten, sondern digitale Objektabbilder mit Hilfe von CCD-Sensoren13 erzeugen. Diese digitalen Objektabbilder in immer höherer Auflösung werden auf digitalen Speichermedien (CompactFlash-Card, SmartMedia-Card) zwischengespeichert und bei Bedarf ausgedruckt. Das Digitalisieren von Bildvorlagen wurde schon vor der Einführung des CCD-Prinzips praktiziert, denn die ersten Scanner der Firma EMI kamen schon 1955 auf den Markt (vgl. Rehm).

Zahlreiche Erfinder entwickelten im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts weitgehend unabhängig voneinander in unterschiedlichen Ländern Filmaufnahme- und Filmwiedergabegeräte. Thomas Alva Edison entwickelte das erste brauchbare Filmaufnahmegerät. In diesem "Kinetographen" (gr. kinematos = Bewegung und gr. graphein = schreiben) wurde ein 35-Millimeter-Celluloidfilm mit 16 bis 30 Bildern pro Sekunde in einer intermittierenden (= zeitweise aussetzend) Bewegung an einem Aufnahmeobjektiv vorbeigeführt und dabei belichtet. Der belichtete Celluloidfilm wurde fotochemisch entwickelt und fixiert. Als Filmwiedergabegerät diente ein sogenanntes "Kinetoskop" (gr. skopein = sehen). Mit diesem Guckkasten konnte sich eine durch ein Okular blickende Person Bewegungsabbildungen anschauen, wenn sie den in einer Endlosschleife angeordneten Celluloidfilm per Elektromotor in Bewegung setzte. Die Patenterteilung für diese beiden Geräte erfolgte im Jahr 1894. In Frankreich wählten die Gebrüder Lumière mit dem von ihnen entwickelten "Cinématographen" eine andere technische Lösung. Im Februar 1895 erhielten sie ein Patent auf einen Filmapparat, der als Filmkamera, Filmkopiergerät und Filmprojektor diente. Bei der Filmwiedergabe kam demnach kein Guckkasten zum Einsatz, sondern die Filmbilder wurden auf eine Leinwand projiziert, sodass ein großes Publikum an der Filmvorführung teilnehmen konnte. Im Verlauf des Jahres 1895 erfolgten zwölf Filmvorführungen in verschiedenen Orten Frankreichs und Belgiens, bevor am 28.12.1895 die erste kommerzielle Filmvorführung der Brüder Lumière im Grand Café in Paris stattfand. Alle diese Filmvorführungen hatten außerordentlichen Erfolg beim Publikum. 1929 erfolgte in Deutschland die Aufführung der ersten Tonfilme. Den Drei-Schichten-Farbfilm konnten die Firmen Kodak im Jahr 1935 und Agfa im darauffolgenden Jahr präsentieren (vgl. dtv-Brockhaus-Lexikon, Bd. 5, S. 299 f.).

Die Erfindung der Geißlerschen Quecksilber-Luftpumpe schuf ab dem Jahr 1854 die Voraussetzung für die Evakuierung von Röhren. Durch diese Erfindung wurde die Entdeckung der Kathoden-Elektronenemission im Vakuum im Jahr 1859 durch Plücker möglich. 1884 erfand Nipkow mit der nach ihm benannten mechanischen Nipkowscheibe ein Verfahren zur zeilenweisen Bildabtastung und -wiedergabe, die eine Bewegtbildübertragung möglich machte (vgl. Zischka, S. 198 ff.). Die Fähigkeit zur Vakuumerzeugung führte 1897 zur Erfindung der Braunschen Kathodenstrahlröhre, die in verbesserter Version bis heute in Fernsehgeräten und Monitoren Einsatz findet und 1906 erstmalig als Bildwiedergabegerät genutzt wurde. Einen Qualitätssprung brachte der 1923/24 von Zworykin entwickelte elektronische Bildabtaster, die Ikonoskop-Röhre. Nachdem im Jahr 1923 der Deutsche Rundfunk für die Ausstrahlung von Radioprogrammen gegründet worden war, nahm Deutschland 1935 als erstes Land den Fernsehprogrammbetrieb auf, um die Olympischen Spiele 1936 übertragen zu können. Da der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs die Weiterentwicklung verhinderte, setzte der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) erst 1952 die regelmäßige Ausstrahlung von Schwarz-Weiß-Sendungen in Deutschland fort (vgl. dtv-Brockhaus-Lexikon, Bd. 5, S. 271). 1962 schoß die NASA (National Aeronautics and Space Administration) für AT&T (American Telephone and Telegraph Co.) den Kommunikationssatelliten "Telstar I" ins Orbit, der Live-Fernsehübertragungen zwischen den U.S.A. und Europa gestattete. Obwohl die Übertragung von Audio- und Videosignalen nur für 102 Minuten am Tag möglich war, endete damit die Phase des rein terrestrischen Rundfunks (vgl. Rogers). Die Einführung des Farbfernsehens fand in Deutschland 1967 statt. Privatwirtschaftlich organisierter Rundfunk (Privatfernsehen und privater Hörfunk) ist durch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1981 in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich prinzipiell erlaubt. Die Einführung des Privatfernsehens begann 1984 parallel zum Start der Kabelpilotprojekte. Seit Ende 1984 werden auch deutsche Satellitenfernsehprogramme ausgestrahlt, die mit privater Parabolantenne und nachgeschaltetem Receiver empfangbar sind. Auch das Angebot an Hörfunkprogrammen wurde seit Mitte der 1980er Jahre durch private Anbieter ausgeweitet (vgl. Rehm). 1993 einigten sich europäische Unternehmen auf den einheitlichen Übertragungsstandard "Digital Video Broadcasting" (DVB) für digitales Fernsehen. 1996 begann der Sender DF1 mit der Ausstrahlung digitaler Fernsehprogramme in Deutschland (vgl. Spiegel). Bis zum Jahr 2010 soll die vollständige Umstellung von analoger auf digitale Fernsehsignalübertragung in Deutschland vollzogen sein, die dann bei verbesserter Bildqualität eine wesentlich höhere Zahl an Fernsehprogrammen ermöglichen wird (vgl. Gießener Allgemeine Zeitung 1998).

Im Jahr 1956 stellte die amerikanische Firma Ampex ihren "Video Tape Recorder" vor, der bei den amerikanischen Fernsehanstalten schnell Verwendung fand, da er zur Überbrückung der Zeitzonen eingesetzt werden konnte. Nachdem sich die Magnetaufzeichnung von Fernsehbildern (MAZ) in den Produktionsanstalten rasch durchsetzte, begann Sony ab 1964 mit der Geräteentwicklung für den Privatsektor (vgl. Uka, S. 393 f.). Der ab 1975 eingeführte Videorekorder weckte schnell das Interesse der Verbraucher. Ende der siebziger Jahre konkurrierten drei verschiedene analoge Videosysteme (Video 2000 der Firma Grundig, Betamax der Firma Sony und VHS der Firma JVC) um die Durchsetzung des eigenen Videoformats als Standard. Das VHS (Video Home System) setzte sich aufgrund geschickten Marketings durch und wurde zum weltweiten Standard erhoben. Die Firma Sony präsentierte 1980 die erste analoge Videokamera für den Heimgebrauch und 1983 den ersten analogen Camcorder14 (vgl. Sony 1998a). 1994 einigte sich ein Herstellerkonsortium auf das DV-Format als Standard für den Consumer-Sektor, sodass mit der Entwicklung digitaler Consumer-Camcorder begonnen werden konnte. 1995 stellte Sony zusammen mit Philips die DVD (Digital Versatile Disk) vor. Bespielbare DVDs werden schon in wenigen Jahren die analogen VHS-Kassetten vom Markt verdrängt haben.

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