Student Service
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Anmeldung zur Diplomarbeit
Antragsstellung durch den Studenten/die Studentin:
Der Student/die Studentin füllt das Formular „Antrag auf Zulassung zur Diplomarbeit“ aus und reicht das ausgefüllte und von ihm/ihr unterschriebene Formular über das SuK-Sekretariat beim Prüfungsausschuss des Diplomstudiengangs Logistik ein.
Zulassung zur Diplomarbeit und Zuteilung der Referenten für die Diplomarbeit durch den Prüfungsausschuss:
Der Prüfungsausschuss prüft, ob der Student/die Studentin die Voraussetzungen erbracht hat, die notwendig sind, um zur Diplomarbeit zugelassen zu werden (vgl. §20 Abs. 2 Prüfungsordnung). Sind die Voraussetzungen erfüllt teilt der Prüfungsausschuss dem Studenten/der Studentin schriftlich mit, dass er/sie zur Diplomarbeit zugelassen wurde und informiert ihn/sie weiter darüber, welche Referenten zur Betreuung der Diplomarbeit ihm/ihr zugeteilt wurden (der Vorschlag des Studenten/der Studentin in seinem/ihrem Antrag auf Zulassung zur Diplomarbeit wird dabei mit berücksichtigt).
Festlegung des Bearbeitungszeitraums durch den Erstreferenten und den Studenten/die Studentin:
Die Zulassung zur Diplomarbeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Beginn der Bearbeitungszeit. Die Zulassung zur Diplomarbeit sagt aus, dass der Student/die Studentin berechtigt ist, seine/ihre Diplomarbeit zu beginnen. Die genaue Bearbeitungszeit (Ausgabedatum des Themas und Abgabedatum der Diplomarbeit) wird in Absprache mit dem Erstreferenten festgelegt und aktenkundig gemacht.
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Der Student/die Studentin füllt das Formular „Antrag auf Zulassung zur Diplomarbeit“ aus und reicht das ausgefüllte und von ihm/ihr unterschriebene Formular über das SuK-Sekretariat beim Prüfungsausschuss des Diplomstudiengangs Logistik ein.
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Der Prüfungsausschuss prüft, ob der Student/die Studentin die Voraussetzungen erbracht hat, die notwendig sind, um zur Diplomarbeit zugelassen zu werden (vgl. §20 Abs. 2 Prüfungsordnung). Sind die Voraussetzungen erfüllt teilt der Prüfungsausschuss dem Studenten/der Studentin schriftlich mit, dass er/sie zur Diplomarbeit zugelassen wurde und informiert ihn/sie weiter darüber, welche Referenten zur Betreuung der Diplomarbeit ihm/ihr zugeteilt wurden (der Vorschlag des Studenten/der Studentin in seinem/ihrem Antrag auf Zulassung zur Diplomarbeit wird dabei mit berücksichtigt).
Festlegung des Bearbeitungszeitraums durch den Erstreferenten und den Studenten/die Studentin:
Die Zulassung zur Diplomarbeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Beginn der Bearbeitungszeit. Die Zulassung zur Diplomarbeit sagt aus, dass der Student/die Studentin berechtigt ist, seine/ihre Diplomarbeit zu beginnen. Die genaue Bearbeitungszeit (Ausgabedatum des Themas und Abgabedatum der Diplomarbeit) wird in Absprache mit dem Erstreferenten festgelegt und aktenkundig gemacht.
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